Grundschule Minfeld
Grundschule Minfeld

Informationen

Haus- und Pausenordnung.pdf
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Unterrichts- und Pausenzeiten

An dieser Stelle finden Sie grundlegende Informationen, die unseren Schulbetrieb und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) betreffen.

 

Unsere Unterrichtszeiten:

   Uhrzeiten  

 

7.40

Offener Anfang

1. Stunde

7.50 -  8.40

 

 

 

Pause (5 Minuten)

2. Stunde

8.45 -   9.30

 

 

9.30 - 9.45

Pause (15 Minuten)

3. Stunde

 

10.00 - 10.45

 

4. Stunde

10.45 - 11.35  

 

 

11.35 - 11.55

 

Pause (20 Minuten)

Schulschluss Kl. 1/2

5. Stunde

 

12.00 – 12.50

Schulschluss Kl. 3/4

 

 

Pause (10 Minuten)

 

 

13.00 - 13.50

 

AG

Unsere Stundenverteilung

20 Stunden Unterricht in Klassenstufe 1 und 21   in 2

(incl. 1 Std Betr. Frühstück)

Lernbereich

Zeitanteil (min/U-Std)

Religion

100   (2)

Deutsch/
  SU/ IF

325 (6,5)

Mathe

225 (4,5)

Musik/
  Sport/ BTW

300 (6)

 

 

25 Stunden Unterricht in Klassenstufe 3 und 4

(incl. 1 Std Betr. Frühstück)

Lernbereich

Zeitanteil (min/U-Std)

Religion

125   (2,5)

Deutsch/
  SU/ IF

500 (10)

Mathe

225 (4,5)

Musik/
  Sport/ BTW

300 (7)

 

Informationen der ADD zum Kindergeld

An alle Schulen in Rheinland-Pfalz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

beigefügt erhalten Sie eine Information des Landesamtes für Finanzen bezüglich des Kindergeldes ab 2016. Eine entsprechende Information finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes unter Aktuelles.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung beim Landesamt für Finanzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ADD

- Schulabteilung -

 

Identifikationsnummer und Auszahlung des Kindergeldes ab 2016

Ab dem 01.01.2016 ist die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Kindergeldberechtigten und des Kindes zwingende Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug.

Dies hat zur Folge, dass bei Kindergeldanträgen ab dem  01.01.2016 die IdNr anzugeben und (bei Erstanträgen bezüglich der Kinder) nachzuweisen ist.

Für Bestandsfälle gilt, dass die Berechtigten die IdNr der Kinder der Familienkasse schriftlich (Kopie, FAX, E-Mail) mitteilen sollten. Unabhängig davon, ob Sie die IdNr Ihres Kindes bereits mitgeteilt haben, wird in 2016 das festgesetzte Kindergeld wie gewohnt ausgezahlt. Auch dann, wenn die IdNr des Kindes der Familienkasse noch nicht mitgeteilt wurde.

Hier finden Sie uns

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Herrengasse 7
76872 Minfeld

Tel 07275-1549

Fax 07275 - 949596

Mail sekretariat@gs-minfeld.de

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